Kur oder Reha?
Für viele Patienten ist der Unterschied auf den ersten Blick nicht erkennbar, steht doch bei beiden Verfahren am Anfang ein Antrag beim zuständigen Sozialversicherungsträger. Doch während bei der Rehabilitation die „Reparatur“ im Vordergrund steht, geht es bei einer Kur vor allem um die Prävention.
Rehabilitation
Der Begriff Rehabilitation leitet sich vom lateinischen Wort „rehabilitatio“ ab, was so viel bedeutet wie „Wiederherstellung“. Das bedeutet eine Rehabilitation zielt auf eine Wiederherstellung der Gesundheit nach einer Operation (z. B. Hüftgelenk, Bypassoperation etc.), einem Unfall oder als Folge einer schweren Erkrankung (Asthma, Diabetes etc.) ab. Es kann aber auch einer drohenden Behinderung vorgebeugt oder der Umgang mit chronischen Erkrankungen erlernt werden.
In Österreich wird zwischen der medizinischen, beruflichen oder sozialen Rehabilitation unterschieden. Sie kann stationär stattfinden, dann begibt sich der Patient in eine Rehabilitationseinrichtung. Bei einer ambulanten Reha können Patienten nach jeder Sitzung nach Hause gehen, da sie möglichst wohnortnahe erfolgen soll.
Die Kur
Die Kur ist eine medizinische Maßnahme zur Erhaltung und Festigung der Gesundheit, beziehungsweise zur Linderung von chronischen Krankheiten. Neben dem Erhalt und der Förderung der Gesundheit hat die Kur daher auch einen wichtigen präventiven Charakter. Laut Pensionsversicherungsanstalt dient die Kur bzw. die Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge bei Berufstätigen der Erhaltung der Leistungsfähigkeit. Bei Pensionistinnen und Pensionisten soll Pflegebedürftigkeit vermieden bzw. reduziert werden. Dies sind freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Die medizinische Kur basiert auf einem natürlichen Heilvorkommen wie beispielsweise Heil-Thermalwasser, Luft, Peloide (Moor, Schlamm und Erde), das ohne jegliche Veränderung der natürlichen Zusammensetzung eine wissenschaftlich anerkannte Heilwirkung erzielt.
Grundsätzlich können - medizinische Notwendigkeit vorausgesetzt - zwei Kuraufenthalte innerhalb von fünf Jahren in Anspruch genommen werden.
Wie wird eine Kur oder Rehabilitation beantragt?
Für die Bewilligung zur Kur oder Rehabilitation muss vom behandelnden Arzt ein entsprechender Antrag mit medizinischer Notwendigkeit an den jeweils zuständigen Sozialversicherungsträger gestellt werden.
Die Genehmigung für die Kur bzw. Rehabilitation erfolgt nach einer Prüfung durch den zuständigen Sozialversicherungsträger.